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   BSG, 14.10.2013 - B 5 R 278/13 B   

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https://dejure.org/2013,32269
BSG, 14.10.2013 - B 5 R 278/13 B (https://dejure.org/2013,32269)
BSG, Entscheidung vom 14.10.2013 - B 5 R 278/13 B (https://dejure.org/2013,32269)
BSG, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - B 5 R 278/13 B (https://dejure.org/2013,32269)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 14.10.2013 - B 5 R 278/13 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 160a RdNr 41).

    Auf diese vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung hätte die Beklagte aber näher eingehen und anhand dieser begründen müssen, weshalb eine - ggf weitere - höchstrichterliche Klärung erforderlich erscheint (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 f; BSG Beschluss vom 29.8.2003 - B 8 KN 7/03 B - Juris RdNr 5).

  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Auszug aus BSG, 14.10.2013 - B 5 R 278/13 B
    Vielmehr weist sie selbst darauf hin, dass sich "eine entsprechende Anwendung der Grundsätze" anbiete, "die das BSG für die gesetzliche Krankenversicherung" in seinem Urteil vom 16.6.1999 (B 1 KR 4/98 R - BSGE 84, 90 = SozR 3-2500 § 18 Nr. 4) zur Auslandsbehandlung aufgestellt habe.
  • BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B

    Grundsätzliche Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 14.10.2013 - B 5 R 278/13 B
    Auf diese vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung hätte die Beklagte aber näher eingehen und anhand dieser begründen müssen, weshalb eine - ggf weitere - höchstrichterliche Klärung erforderlich erscheint (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 f; BSG Beschluss vom 29.8.2003 - B 8 KN 7/03 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 18/11 R

    Erstattung der Kosten für Klimaheiltherapien in Jordanien durch die gesetzliche

    Auszug aus BSG, 14.10.2013 - B 5 R 278/13 B
    Darüber hinaus geht die Beklagte mit keinem Wort auf die Urteile des BSG vom 6.3.2012 (B 1 KR 17/11 R - SozR 4-2500 § 18 Nr. 7 sowie B 1 KR 18/11 R - NZS 2012, 783 - Klimaheiltherapie am Toten Meer in Jordanien) und die dort genannten Voraussetzungen ein, unter denen Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Ausland (außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) unter Berücksichtigung von § 18 SGB IX zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Betracht kommen.
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 17/11 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 14.10.2013 - B 5 R 278/13 B
    Darüber hinaus geht die Beklagte mit keinem Wort auf die Urteile des BSG vom 6.3.2012 (B 1 KR 17/11 R - SozR 4-2500 § 18 Nr. 7 sowie B 1 KR 18/11 R - NZS 2012, 783 - Klimaheiltherapie am Toten Meer in Jordanien) und die dort genannten Voraussetzungen ein, unter denen Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Ausland (außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) unter Berücksichtigung von § 18 SGB IX zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Betracht kommen.
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 14.10.2013 - B 5 R 278/13 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; s hierzu auch Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 160a RdNr 41 mwN).
  • BSG, 21.02.2012 - B 5 R 222/11 B
    Auszug aus BSG, 14.10.2013 - B 5 R 278/13 B
    Da jedenfalls die bloße Mitteilung eines ohne Herkunftsangabe in der Beschwerdebegründung selbst formulierten Sachverhalts nicht geeignet ist, die mangelnde Bezeichnung des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts zu kompensieren und es andererseits nicht dem Beschwerdegericht obliegt, das angegriffene Urteil selbst nach einschlägigen Feststellungen zu durchsuchen, ist eine Beurteilung der potenziellen Entscheidungsrelevanz der Rechtsfragen schon deshalb von vornherein ausgeschlossen (vgl dazu Senatsbeschlüsse vom 21.2.2012 - B 5 R 222/11 B - BeckRS 2012, 69065 RdNr 9 und vom 16.5.2012 - B 5 R 442/11 B - BeckRS 2012, 70568 RdNr 13).
  • BSG, 16.05.2012 - B 5 R 442/11 B
    Auszug aus BSG, 14.10.2013 - B 5 R 278/13 B
    Da jedenfalls die bloße Mitteilung eines ohne Herkunftsangabe in der Beschwerdebegründung selbst formulierten Sachverhalts nicht geeignet ist, die mangelnde Bezeichnung des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts zu kompensieren und es andererseits nicht dem Beschwerdegericht obliegt, das angegriffene Urteil selbst nach einschlägigen Feststellungen zu durchsuchen, ist eine Beurteilung der potenziellen Entscheidungsrelevanz der Rechtsfragen schon deshalb von vornherein ausgeschlossen (vgl dazu Senatsbeschlüsse vom 21.2.2012 - B 5 R 222/11 B - BeckRS 2012, 69065 RdNr 9 und vom 16.5.2012 - B 5 R 442/11 B - BeckRS 2012, 70568 RdNr 13).
  • BSG, 20.12.1955 - 10 RV 225/54
    Auszug aus BSG, 14.10.2013 - B 5 R 278/13 B
    Stattdessen hätte die Beklagte das Rechtsproblem vom Einzelfall lösen und abstrahieren sowie darlegen müssen, dass sich die Rechtsfrage nicht nur im anhängigen Rechtsstreit und wenigen Parallelfällen stellt, sondern für eine Mehrzahl ähnlich gelagerter Sachverhalte und eine Vielzahl von Personen relevant ist (vgl BSGE 2, 129, 132; 15, 17, 19 = SozR Nr. 2 zu § 40 VerwVG).
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